Das Betreuungsgesetz löste im Jahre 1992 die alten Regelungen der Pflegschaft und Vormundschaft für Volljährige ab, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Die Entmündigung wurde abgeschafft. Die Betreuung schränkt nicht die Geschäftsfähigkeit ein.
Das Betreuungsgericht prüft im Einzelfall den erforderlichen Umfang und legt dies per Beschluss fest. Zu den Aufgabenkreisen des Betreuers können Belange der Gesundheitsfürsorge, der Vermögenssorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und weitere gehören. Der Wille des Betreuten hat dabei oberste Priorität.
Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Fulda e. V. besteht seit Einführung des Betreuungsrechts im Jahr 1992. Seine Aufgabe ist es, ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen zu gewinnen, zu qualifizieren und sie bei ihrer Betreuungsaufgabe zu unterstützen. Daneben informieren wir unsere ehrenamtlichen Betreuer- und Betreuerinnen in Fragen des Betreuungs-, Haftungs- und Versicherungsrechtes. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die Aufklärung interessierter Bürger und Bürgerinnen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt beschäftigt mehrere hauptamtliche Berufsbetreuer und Betreuerinnen, die die Belange der ihnen zugewiesenen Betreuten regeln.
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Betreuungsverein der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Fulda Stadt u. Land e.V.
Langebrückenstr. 14
36037 Fulda
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