Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seinen Hauptstandort in Nürnberg. Seine behördlichen Aufgaben umfassen die Bereiche:
Somit fungiert es als Kompetenzzentrum der Bundesweiten Förderung der Integration, dessen Bedarf durch das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ (Zuwanderungsgesetz) begründet wird.
In Anlehnung zu den gesetzlichen Integrationsbestimmungen und den daraus resultierenden Angeboten der Integrationskurse und Integrationsprojekte fördert das BAMF folgende Zielgruppen:
Aufgaben des BAMF, die die Interessen des AWO Kreisverbandes Fulda vertreten, verorten sich insbesondere in dem Bundesweiten Integrationsprogramm, das als fortlaufender Prozess verschiedener Beteiligter aus Ländern, Kommunen, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Trägern von Integrationsangeboten u.a. zu verstehen ist. Die genannten Beteiligten greifen als praxisorientiertes Vorhaben aktuelle Fragen und Entwicklungen aus der Gesellschaft auf, um diese für die Praxis der Integrationsförderung nutzbar machen zu können. Für die relevanten Handlungsfelder werden Themen aus folgenden Bereichen erarbeitet:
Innerhalb dieser Handlungsfelder definiert das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge neben der o.g. Zielgruppe gleichsam die Aufnahmegesellschaft als Zielgruppe, ohne die gegenseitiger Akzeptanz und eine Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts nicht gelingen kann. Hierbei wird der Blick insbesondere auf die interkulturelle Öffnung gelenkt, was sich in folgenden Zielen wieder finden lässt, die das Bundesministerium innerhalb seiner Projektförderung anstrebt:
Als weiteres Feld fördert die Bundesoberbehörde Projekte, die der sozialen Integration von MigrantInnen und Flüchtlingen dienen. Innerhalb dessen stellt das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) EU-Mittel aus dem Europäischen Integrationsfond (EIF) zur Förderung und Integration Drittsaatenangehöriger als alleinige Zielgruppe bereit.
Der Europäischen Integrationsfond, als ein von insgesamt vier Förderprogrammen der Europäischen Kommission, setzt das Förderprogramm Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI) fort. Ziel ist es, die Bemühungen der Mitgliedsstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen zu unterstützen und zu fördern, um etwaige Folgelasten minimieren zu können. Weiterhin sollen die vom EIF geförderten Projekte die gegenseitige Akzeptanz (interkulturelle Öffnung) von Zuwanderern und Einheimischen unterstützen und fördern sowie das Zusammenleben im Allgemeinen verbessern, um eine gleichberechtigte Teilnahme am örtlichen Gemeinwesen zu ermöglichen.
Der Fond ist europaweit für den Zeitraum von 2007 – 2013 mit 825 Mio. Euro budgetiert.
Das Projekt „Eltern stärken II“ wird aus Mitteln des Europäischen Integrationsfond (EIF) gefördert und unterstützt.
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